§ 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
§ 2 Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführer
§ 3 Mitführung von Urkunden und Ausweisen
§ 4 Sicherheitsmindesthöhe
§ 5 Kunstflug
§ 6 Luftsperrgebiete und Flugbeschränkungen
§ 7 Vermeidung von Zusammenstößen
§ 8 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen
§ 9 Regelung des Flugplatzverkehrs
§ 10 Startmeldung & Landemeldungen
§ 11 Start und Landevorgänge
§ 12 Strafen für Ordnungswidrigkeiten.
§ 13 Fassen von Verbrechern in der Luft.
§ 14 Piloten Funk (/P
§ 15 Sichtflug
§ 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr
(1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu
verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr
gewährleistet sind und
kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den
Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
(2) Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder
anderer berauschender Mittel oder infolge
geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der
Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung
behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes
Besatzungsmitglied tätig sein.
§ 2 Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers
(1) Der Luftfahrzeugführer hat das Entscheidungsrecht über
die Führung des Luftfahrzeugs. Er hat die während des Flugs,
bei Start und Landung und beim Rollen aus Gründen der Sicherheit
notwendigen Maßnahmen zu treffen.
(2) Der Luftfahrzeugführer hat dafür zu sorgen, daß die
Vorschriften dieser Verordnung und sonstiger Verordnungen
über den Betrieb von Luftfahrzeugen sowie die in Ausübung der
Luftaufsicht zur Durchführung des
Flugs ergangenen Verfügungen eingehalten werden.
§ 3 Mitführung von Urkunden und Ausweisen
Es ist Pflicht einesjeden Luftfahrzeugführers einen
Personalausweis und einen Flugschein zubesitzen,
auf Wunsch der Flugsicherung
(United State Armed Forces) müssen diese Papiere
vorgezeigt werden.
§ 4 Sicherheitsmindesthöhe
(1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten
werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Die
Sicherheitsmindesthöhe, beträgt 100m ca. in der Mitte des Höhenbalkens
und auf der Anzeige rechts mit 100m makiert ist.
Alles was darunter ist gilt als tiefflug und wird falls dieser nicht
begründet oder genehmigt ist bestraft.
Im Falle einer Notlandung, bei der ein Notruf mir der genauen
Position abgegeben werden
muss, darf die Mindesthöhe unterschritten werden sofern eine
unnötige Gefährdung von Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.
(2) Brücken und ähnliche Bauten sowie Freileitungen und
Antennen dürfen nicht unterflogen werden.
(3) Für Flüge zu besonderen Zwecken kann die United State Armed Forces des
Landes für einzelne Flüge oder eine Reihe von Flügen
Ausnahmen zulassen,
soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und dadurch
keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt.
Wird ausnahmsweise eine
Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe über
Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder
Katastrophengebieten zugelassen, ist der Luftfahrzeugführer verpflichtet:
1. sich vor Antritt des Fluges bei einer
von der Luftraumsicherung (Militärabteilung) (über /P) des Landes melden und folgende Angaben zu
machen:
a) Ort und Zeit des Einsatzes des Luftfahrzeugs,
b) voraussichtliche Dauer der Unterschreitung
der Sicherheitsmindesthöhe und
c) Kennzeichen und Muster des Luftfahrzeugs,
2. vor Antritt des Fluges die
Flugdurchführung mit der jeweils zuständigen Stelle abzustimmen,
3.während der Dauer der
Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe eine ständige
Funkempfangsbereitschaft zu halten und auf Warnsignale
zu achten,
4. sich nach Aufforderung der zuständigen Behörde
unverzüglich aus dem Gebiet zu entfernen.
(4.1) 4§ gilt nicht für militärische Tiefflüge
§ 5 Kunstflug
1 Kunstflüge dürfen nur bei Flugverhältnissen, bei denen
nach Sichtflugregeln geflogen werden darf, und nur mit
ausdrücklicher Zustimmung aller Insassen des Luftfahrzeugs ausgeführt
werden. Kunstflüge mit Luftsportgeräten sind verboten.
2 über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten,
Menschenansammlungen und Flughäfen sind verboten. Die
örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann im Einzelfall Ausnahmen
zulassen.
3 Kunstflüge bedürfen, soweit sie in der Umgebung von
Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle durchgeführt
werden, unbeschadet einer erforderlichen Flugverkehrskontrollfreigabe
der Zustimmung der
United State Armed Froces. Absatz 2 bleibt unberührt.
§ 6 Luftsperrgebiete und Flugbeschränkungen
1 Die United State Armed Forces legt Luftsperrgebiete und Gebiete mit
Flugbeschränkungen fest, wenn dies zur Abwehr von Gefahren
für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung,
insbesondere für die Sicherheit des Luftverkehrs,
erforderlich ist.
Es gibt die Gebiete in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt
bzw. Im Forum oder per Regierungsnachricht.
2 Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden.
Gebiete mit Flugbeschränkungen dürfen durchflogen werden,
soweit die Beschränkungen dies zulassen oder die Luftraumsicherung im
Einzelfall den Durchflug genehmigt hat.
3 Die Luftraumsicherung kann zulassen, das in Luftsperrgebieten
und Gebieten mit Flugbeschränkungen von den Vorschriften
dieser Verordnung abgewichen wird.
Permanente Sperrgebiete:
über:
Militär Gelände,
Staats und Regierungseinrichtungen,
Noob Spawn.
Flugbeschränkteegebiete:
Können durch die Luftraumsicherung jederzeit ergänzend eingerichtet werden.
Flüge ziviler Luftfahrzeuge mit Überschallgeschwindigkeit
(größer als Mach 1) sind im Geltungsbereich dieser
Verordnung untersagt. (alles über 200kmh)
§ 7 Vermeidung von Zusammenstößen
(1) Der Luftfahrzeugführer hat zur Vermeidung von
Zusammenstößen zu Luftfahrzeugen sowie anderen Fahrzeugen
und sonstigen Hindernissen einen ausreichenden Abstand einzuhalten.
Im Fluge, ausgenommen bei Start und Landung, ist zu einzelnen
Bauwerken oder anderen Hindernissen ein
Mindestabstand von 150 m einzuhalten
§ 8 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen
1 Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der
für sie genehmigten Flugplätze bedürfen der Erlaubnis der
Luftraumsicherung, sofern sie nicht für den Staat unterwegs sind.
Genehmigte Flugplätze sind: International Airport of Los Santos
§ 9 Regelung des Flugplatzverkehrs
1 Die United State Armed Forces (Luftraumsicherung) Regelt den gesamten
Flugverkehr.
Sie ist für die offiziellen Flughäfen, und die inoffiziellen
Flughäfen verantwortlich.
2 Die Luftraumsicherung behalt sich das recht vor, Lufträume und
Flughäfen ganz, oder Teilweise zu sperren.
3 Auf Offizielen Flugplätzen gilt eine maximale roll Geschwindigkeit von 50km/h
Die roll Geschwindigkeit ist die Geschwingdigkeit wenn das Flugzeug am Boden ist.
4. Helikopter haben die Makierten Plätze zu nutzen oder so zu landen das sie nimmanden Behindern.
§ 10 Startmeldung & Landemeldungen
Um Überraschungen der United State Armed Forces und mögliche
Luftkontrollen möglichst aus dem Weg zu gehen, ist es Ratsam
und sogar Pflicht vor Start und Landung Kontakt mit einem
der Flugsicherheit via /p kontakt aufzunehmen (sollte keiner online sein
((es sind member der United State Armed Forces)) so ist der Flug genemigt.
Jedoch muss wenn einer online kommt und nachfragt sofort nachgemeldet werden.)
in derbFolgendes steht:
Flugzeugtyp;
Startort;
Landeziel;
Grund des Fluges.
§ 11 Start und Landevorgänge
Start-, und Landevorgänge müssen Ordnungsgemäß auf
der Landebahn des jeweiligen Flughafens ausgeführt werden.
Wer sich nicht nach der Lande/ Startbahn richtet bekommt Ein Flugverbot und eine
Geldstrafe.
§ 12 Strafen für Ordnungswidrigkeiten.
Sollte ein Luftfahrzeugführer gegen eines dieser
gesetzte verstoßen, erwartet ihn eine Mindestgeldstrafe von
5.000,- das Ticket
kann je nach Schwere bis auf maximal 15.000,- erhöht
werden.
Des weiteren behält sich die Luftraumsicherung das Recht vor den Flugschein zu
entziehen.
§ 13 Fassen von Verbrechern in der Luft.
Sollte sich ein gesuchter in einem Luftfahrzeug
aufhalten, darf die United State Armed Forces diesen mit Scharfen Waffen
runterholen, dies gilt auch außerhalb des normalen Zuständigkeitsbereiches
der United State Armed Forces. Wichtig, sollte sich ein Luftfahrzeug in der Luft nicht an die Anweisungen der
Luftraumsicherung halten oder diese befolgen darf dieses Flugzeug zur Sicherheit
des Staates abgeschossen werden.
Es ist vorher ein Warnschuss abzugeben.
Das geltende Anrufverfahren für eine Maschine die unkontrolliert, oder sich Illegal im Luftraum auhält besteht aus 6 Phasen der eskalation:
1. Es wird versucht mit dem Piloten einen Funkverkehr herzustellen.
2. Es wird eine QRA (Alarmrotte der United State Armed Froces) alamiert
3. Auffassen des Luftfahrzeuges durch die Militär Piloten
4. Aufforderung druch Sichtzeichen (Rollen mit den Flächen) dem Militär Fliegeer zu folgen
5. Warnschuss
6. Abschuss
§14 Piloten Funk (/p)
Der Funk in Luftfahrzeugen ist nicht zu mißbrauchen. Dies hat eine Geldstrafe zur folge.
Es werden hier nur Notrufe Funkverkehr zwischen Piloten zu fliegerischen Notwendigkeit und Start und Landemeldungen
So wie kontrollen durch die Luftsicherheit genehmigt.
§ 15 Sichtflug
Sichtflug bedeutet eigentlich nur das man sehen können muss wo man hinfliegt.
Das bedeutet, Bei starken Wind oder Regen bzw, Sturm oder Nebel ist ein Sichtflug nicht gegeben.
Für das richtige Verhalten auf dem Flugplatz sowie das Start und Landemanöver erfolgen hier noch Bilder.
Bildliche Darstellung Erfolgt sobald der Server Online ist.
Gez.
Blackhawk