Vorschlag: Vorläufige Flugverkehrsordnung (FVO)

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  • § 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr

    § 2 Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführer

    § 3 Mitführung von Urkunden und Ausweisen

    § 4 Sicherheitsmindesthöhe

    § 5 Kunstflug
    § 6 Luftsperrgebiete und Flugbeschränkungen
    § 7 Vermeidung von Zusammenstößen

    § 8 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen

    § 9 Regelung des Flugplatzverkehrs

    § 10 Startmeldung & Landemeldungen

    § 11 Start und Landevorgänge

    § 12 Strafen für Ordnungswidrigkeiten.
    § 13 Fassen von Verbrechern in der Luft.
    § 14 Piloten Funk (/P
    § 15 Sichtflug




    § 1 Grundregeln für das Verhalten im Luftverkehr



    (1) Jeder Teilnehmer am Luftverkehr hat sich so zu
    verhalten, daß Sicherheit und Ordnung im Luftverkehr
    gewährleistet sind und
    kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den
    Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.


    (2) Wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder
    anderer berauschender Mittel oder infolge
    geistiger oder körperlicher Mängel in der Wahrnehmung der
    Aufgaben als Führer eines Luftfahrzeugs oder sonst als Mitglied der Besatzung
    behindert ist, darf kein Luftfahrzeug führen und nicht als anderes
    Besatzungsmitglied tätig sein.




    § 2 Rechte und Pflichten des Luftfahrzeugführers


    (1) Der Luftfahrzeugführer hat das Entscheidungsrecht über
    die Führung des Luftfahrzeugs. Er hat die während des Flugs,
    bei Start und Landung und beim Rollen aus Gründen der Sicherheit
    notwendigen Maßnahmen zu treffen.


    (2) Der Luftfahrzeugführer hat dafür zu sorgen, daß die
    Vorschriften dieser Verordnung und sonstiger Verordnungen
    über den Betrieb von Luftfahrzeugen sowie die in Ausübung der
    Luftaufsicht zur Durchführung des
    Flugs ergangenen Verfügungen eingehalten werden.



    § 3 Mitführung von Urkunden und Ausweisen


    Es ist Pflicht einesjeden Luftfahrzeugführers einen
    Personalausweis und einen Flugschein zubesitzen,
    auf Wunsch der Flugsicherung
    (United State Armed Forces) müssen diese Papiere
    vorgezeigt werden.



    § 4 Sicherheitsmindesthöhe


    (1) Die Sicherheitsmindesthöhe darf nur unterschritten
    werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Die
    Sicherheitsmindesthöhe, beträgt 100m ca. in der Mitte des Höhenbalkens
    und auf der Anzeige rechts mit 100m makiert ist.
    Alles was darunter ist gilt als tiefflug und wird falls dieser nicht
    begründet oder genehmigt ist bestraft.
    Im Falle einer Notlandung, bei der ein Notruf mir der genauen
    Position abgegeben werden
    muss, darf die Mindesthöhe unterschritten werden sofern eine
    unnötige Gefährdung von Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.


    (2) Brücken und ähnliche Bauten sowie Freileitungen und
    Antennen dürfen nicht unterflogen werden.


    (3) Für Flüge zu besonderen Zwecken kann die United State Armed Forces des
    Landes für einzelne Flüge oder eine Reihe von Flügen
    Ausnahmen zulassen,
    soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und dadurch
    keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt.
    Wird ausnahmsweise eine
    Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe über
    Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten oder
    Katastrophengebieten zugelassen, ist der Luftfahrzeugführer verpflichtet:


    1. sich vor Antritt des Fluges bei einer
    von der Luftraumsicherung (Militärabteilung) (über /P) des Landes melden und folgende Angaben zu
    machen:


    a) Ort und Zeit des Einsatzes des Luftfahrzeugs,
    b) voraussichtliche Dauer der Unterschreitung
    der Sicherheitsmindesthöhe und
    c) Kennzeichen und Muster des Luftfahrzeugs,


    2. vor Antritt des Fluges die


    Flugdurchführung mit der jeweils zuständigen Stelle abzustimmen,


    3.während der Dauer der
    Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe eine ständige
    Funkempfangsbereitschaft zu halten und auf Warnsignale
    zu achten,


    4. sich nach Aufforderung der zuständigen Behörde
    unverzüglich aus dem Gebiet zu entfernen.


    (4.1) 4§ gilt nicht für militärische Tiefflüge




    § 5 Kunstflug


    1 Kunstflüge dürfen nur bei Flugverhältnissen, bei denen
    nach Sichtflugregeln geflogen werden darf, und nur mit
    ausdrücklicher Zustimmung aller Insassen des Luftfahrzeugs ausgeführt
    werden. Kunstflüge mit Luftsportgeräten sind verboten.


    2 über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten,
    Menschenansammlungen und Flughäfen sind verboten. Die
    örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann im Einzelfall Ausnahmen
    zulassen.


    3 Kunstflüge bedürfen, soweit sie in der Umgebung von
    Flugplätzen ohne Flugverkehrskontrollstelle durchgeführt
    werden, unbeschadet einer erforderlichen Flugverkehrskontrollfreigabe
    der Zustimmung der
    United State Armed Froces. Absatz 2 bleibt unberührt.




    § 6 Luftsperrgebiete und Flugbeschränkungen


    1 Die United State Armed Forces legt Luftsperrgebiete und Gebiete mit
    Flugbeschränkungen fest, wenn dies zur Abwehr von Gefahren
    für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung,
    insbesondere für die Sicherheit des Luftverkehrs,
    erforderlich ist.
    Es gibt die Gebiete in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt
    bzw. Im Forum oder per Regierungsnachricht.


    2 Luftsperrgebiete dürfen nicht durchflogen werden.
    Gebiete mit Flugbeschränkungen dürfen durchflogen werden,
    soweit die Beschränkungen dies zulassen oder die Luftraumsicherung im
    Einzelfall den Durchflug genehmigt hat.


    3 Die Luftraumsicherung kann zulassen, das in Luftsperrgebieten
    und Gebieten mit Flugbeschränkungen von den Vorschriften
    dieser Verordnung abgewichen wird.


    Permanente Sperrgebiete:



    über:
    Militär Gelände,
    Staats und Regierungseinrichtungen,
    Noob Spawn.



    Flugbeschränkteegebiete:


    Können durch die Luftraumsicherung jederzeit ergänzend eingerichtet werden.


    Flüge ziviler Luftfahrzeuge mit Überschallgeschwindigkeit
    (größer als Mach 1) sind im Geltungsbereich dieser
    Verordnung untersagt. (alles über 200kmh)



    § 7 Vermeidung von Zusammenstößen


    (1) Der Luftfahrzeugführer hat zur Vermeidung von
    Zusammenstößen zu Luftfahrzeugen sowie anderen Fahrzeugen
    und sonstigen Hindernissen einen ausreichenden Abstand einzuhalten.
    Im Fluge, ausgenommen bei Start und Landung, ist zu einzelnen
    Bauwerken oder anderen Hindernissen ein
    Mindestabstand von 150 m einzuhalten



    § 8 Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen


    1 Starts und Landungen von Luftfahrzeugen außerhalb der
    für sie genehmigten Flugplätze bedürfen der Erlaubnis der
    Luftraumsicherung, sofern sie nicht für den Staat unterwegs sind.
    Genehmigte Flugplätze sind: International Airport of Los Santos



    § 9 Regelung des Flugplatzverkehrs


    1 Die United State Armed Forces (Luftraumsicherung) Regelt den gesamten
    Flugverkehr.
    Sie ist für die offiziellen Flughäfen, und die inoffiziellen
    Flughäfen verantwortlich.


    2 Die Luftraumsicherung behalt sich das recht vor, Lufträume und
    Flughäfen ganz, oder Teilweise zu sperren.


    3 Auf Offizielen Flugplätzen gilt eine maximale roll Geschwindigkeit von 50km/h
    Die roll Geschwindigkeit ist die Geschwingdigkeit wenn das Flugzeug am Boden ist.


    4. Helikopter haben die Makierten Plätze zu nutzen oder so zu landen das sie nimmanden Behindern.



    § 10 Startmeldung & Landemeldungen


    Um Überraschungen der United State Armed Forces und mögliche
    Luftkontrollen möglichst aus dem Weg zu gehen, ist es Ratsam
    und sogar Pflicht vor Start und Landung Kontakt mit einem
    der Flugsicherheit via /p kontakt aufzunehmen (sollte keiner online sein
    ((es sind member der United State Armed Forces)) so ist der Flug genemigt.
    Jedoch muss wenn einer online kommt und nachfragt sofort nachgemeldet werden.)
    in derbFolgendes steht:
    Flugzeugtyp;
    Startort;
    Landeziel;
    Grund des Fluges.



    § 11 Start und Landevorgänge

    Start-, und Landevorgänge müssen Ordnungsgemäß auf
    der Landebahn des jeweiligen Flughafens ausgeführt werden.
    Wer sich nicht nach der Lande/ Startbahn richtet bekommt Ein Flugverbot und eine
    Geldstrafe.



    § 12 Strafen für Ordnungswidrigkeiten.


    Sollte ein Luftfahrzeugführer gegen eines dieser
    gesetzte verstoßen, erwartet ihn eine Mindestgeldstrafe von
    5.000,- das Ticket
    kann je nach Schwere bis auf maximal 15.000,- erhöht
    werden.
    Des weiteren behält sich die Luftraumsicherung das Recht vor den Flugschein zu
    entziehen.



    § 13 Fassen von Verbrechern in der Luft.


    Sollte sich ein gesuchter in einem Luftfahrzeug
    aufhalten, darf die United State Armed Forces diesen mit Scharfen Waffen
    runterholen, dies gilt auch außerhalb des normalen Zuständigkeitsbereiches
    der United State Armed Forces. Wichtig, sollte sich ein Luftfahrzeug in der Luft nicht an die Anweisungen der
    Luftraumsicherung halten oder diese befolgen darf dieses Flugzeug zur Sicherheit
    des Staates abgeschossen werden.
    Es ist vorher ein Warnschuss abzugeben.
    Das geltende Anrufverfahren für eine Maschine die unkontrolliert, oder sich Illegal im Luftraum auhält besteht aus 6 Phasen der eskalation:


    1. Es wird versucht mit dem Piloten einen Funkverkehr herzustellen.
    2. Es wird eine QRA (Alarmrotte der United State Armed Froces) alamiert
    3. Auffassen des Luftfahrzeuges durch die Militär Piloten
    4. Aufforderung druch Sichtzeichen (Rollen mit den Flächen) dem Militär Fliegeer zu folgen
    5. Warnschuss
    6. Abschuss

    §14 Piloten Funk (/p)

    Der Funk in Luftfahrzeugen ist nicht zu mißbrauchen. Dies hat eine Geldstrafe zur folge.
    Es werden hier nur Notrufe Funkverkehr zwischen Piloten zu fliegerischen Notwendigkeit und Start und Landemeldungen
    So wie kontrollen durch die Luftsicherheit genehmigt.


    § 15 Sichtflug


    Sichtflug bedeutet eigentlich nur das man sehen können muss wo man hinfliegt.
    Das bedeutet, Bei starken Wind oder Regen bzw, Sturm oder Nebel ist ein Sichtflug nicht gegeben.


    Für das richtige Verhalten auf dem Flugplatz sowie das Start und Landemanöver erfolgen hier noch Bilder.

    Bildliche Darstellung Erfolgt sobald der Server Online ist.




    Gez.
    Blackhawk