Straßenverkehrs-Verordnung (StVo)

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  • Straßenverkehrsordnung zur Ergänzung von Gesetzbuch.


    HINWEIS: Diese Richtlinie ist vollständig in der Gewalt der jetzigen Regierung. Die jetzige Regierung, kann Richtlinien abändern und entfernen. Verfassung und Meldepflicht muss beachtet werden. Dieser Hinweis ist ein Standard-Hinweis für jede Richtlinie und darf nicht entfernt werden.


    Inhalt:


    1 Allgemein

    2 Vorfahrtsregeln

    3 Tempolimits

    4 Befahren

    5 Parken

    6 Einsatzfahrzeuge


    1 Allgemein

    Es gelten die Regeln nach Gesetzbuch auf https://www.inf-reallife.de/rules

    Bei Konflikt zwischen Richtlinien im Forum und Gesetzen im Gesetzbuch, ist immer das Gesetzbuch zu bevorzugen.



    2 Vorfahrtsregeln

    2.1 Eine grüne Ampel berechtigt immer zur Vorfahrt. Eine rote Ampel ermahnt zur Vorfahrtachtung. Es muss jedoch nicht komplett angehalten werden, wenn sichergestellt wurde, dass die Vorfahrt zu jeder Zeit geachtet und niemand gefährdet wurde.

    Es wird empfohlen: Ein kurzes Stoppen, folgt einem langsamen Durchfahren der Kreuzung.


    2.2 Sollte kein Ampel vorhanden sein, regeln Stoppschilder und Stoppmarkierungen die Vorfahrt.


    2.3 Sollten keine Ampel, Verkehrsschilder, oder Markierungen vorhanden sein, gilt grundsätzlich Rechts vor Links.


    3 Tempolimit


    Innerorts gilt ein Tempolimit von 80 km/h.

    Außerorts gilt ein Tempolimit von 160 km/h.

    Außerorts auf Highway gilt ein Tempolimit Unbegrenzt



    4 Befahren


    Es gilt, Fahrbahnen sind als geeignete Fahrbahnen definiert, wenn ein entsprechendes 4 rädriges Fahrzeug, mit seiner Gesamtbreite die Fahrbahn nicht überschreitet. Fahrbahnen können befestigt und unbefestigt sein.

    Fahrbahnen müssen in die gekennzeichnete Fahrtrichtung und Fahrspur genutzt werden. Nach Gesetzbuch 1-5-1/2.

    Es gilt Rechtsfahrgebot auf allen Fahrbahnen und Autobahnen/Highways. Nach Gesetzbuch 1-5-1.


    Bildet sich Stau auf einem Highway/Autobahn, ist eine Rettungsgasse zu bilden. Nach Gesetzbuch 1-5-1/2.



    Nicht erlaubt: Gegen Fahrtrichtung.



    5 Parken


    Pannen


    Es ist erlaubt das Fahrzeug auch in Parkverbotszonen abzustellen, wenn eine Panne nachweisbar ist. Wenn möglich sollte es jedoch in Fahrtrichtung und möglichst am Fahrbahnrand abgestellt werden. Man hat das Pannenfahrzeug zu verlassen und sich hinter der Schutzplanke zu begeben. Verlässt man das Pannenfahrzeug, so treten die Parkverbotszonen wieder in Kraft.


    Parken am Straßenrand


    Das Parken am Straßenrand ist erlaubt wenn:

    - Das Fahrzeug nicht in einer Parkverbotszone steht (siehe unten)

    - Zwei Räder auf dem Gehweg und zwei Räder auf der Straße befinden

    - und das Fahrzeug in Fahrtrichtung steht.


    Erlaubt:


    Nicht erlaubt:



    Parkplätze und Stellflächen

    Das Parken auf gekennzeichneten Flächen ist Vorwärts oder Rückwärts, innerhalb der Markierungen erlaubt. Ein grob überschreiten der gekennzeichneten Fläche, kann als Verstoß nach "1-4-1 Parken auf nicht genehmigten Parkzonen / Falschparken", gewertet werden.


    Korrekt:



    Falsch:


    Wenn ausgewiesene Parkstellen/Stellflächen vorhanden sind, müssen diese genutzt werden.

    Parken außerhalb dieser Stellflächen, gilt als Parkverstoß nach 1-4-1.


    Richtig:


    Falsch:




    Parkverbote

    Das Parken in Parkverbote und Parkverbotszonen stellt ein Verstoß nach 1-4-1 da.

    Im Folgenden sind Parkverbote aufgelistet:


    1. Bushaltestellen (Gekennzeichnet durch Haltestellen-Namen).



    2. Highway und Straßen mit soliden doppelt-Gelb Markierungen



    3. Rote Randmarkierungen



    4. Verkehrsinseln und Fahrbahnen mit einer gelben Linie umgeben.



    5. An Kreuzungen und Abbiegespuren



    6. Einsatzfahrzeuge und Sonderfahrten


    Es ist ausreichend Abstand zu Sonderfahrten und Schwerlasttransporten einzuhalten. Nach Gesetzbuch 1-5-1/2.


    Covoy-Fahrten (ab 3 Fahrzeugen) haben Vorfahrt über alle Verkehrsteilnehmer. Nach Gesetzbuch 1-5-1/2.


    Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht, haben Vorfahrt über alle Verkehrsteilnehmer. Es muss nach Rechts ausgewichen werden um Platz zu schaffen wenn möglich. Nach Gesetzbuch 1-5-1/2.


    Bei einer Unfallstelle oder Gefahrenstelle die von einem Einsatzfahrzeug gesichert wird, ist ausreichend Abstand zu halten und mit angemessener Geschwindigkeit zu passieren. Nach Gesetzbuch 1-5-1/2.


    7. Sonderfahrten und Sonderfahrzeuge


    Sonderfahrzeuge sind nicht auf öffentlichen Fahrbahnen gestattet.


    Sonderfahrzeuge sind:

    Schwerlasttransporte (ohne Genehmigung), Gefahrenguttransporte (ohne Genehmigung), Traktor und Landwirtschaftsgerätschaften (außer von und zu Feldern und Verarbeitungsfabriken).

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    Liebe Grüße,


    Stefan


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    2 Mal editiert, zuletzt von Oroboros ()

  • Stefan Oneforenein

    Hat den Titel des Themas von „StVO“ zu „Straßenverkehrs-Verordnung (StVo)“ geändert.