Wettkampf-Verordnung

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  • Wettkampf Verordnung



    1. Bei einem Wettkampf handelt es sich um einen sportlichen Wettstreit

    zweier Kontrahenten.


    2. Ein Wettkampf kann beim Justizministerium beantragt werden.

    2.1 Im Rahmen der Beantragung müssen bestimmte Rahmenbedingungen

    erfüllt werden.

    2.1.1 Der Wettkampf muss an einem geeigneten Ort stattfinden an dem keine unbeteiligten zu schaden kommen können.

    Dieser muss bei Beantragung angegeben und von dem Beamten des Justizministeriums abgenommen werden.

    2.1.2 Die Rahmenbedingungen des Wettkampfes müssen genau definiert sein, z.B. Boxkampf Turnier, Ein Messer Turnier, ein Pistolenduell, usw.

    2.1.3 Die Kontrahenten müssen gleicher Maß und in aller Fairness über den Wettkampf informiert werden und beide Kontrahenten müssen

    dem Wettkampfbedingungen zustimmen.

    2.1.4 Die Wahl der Waffen ist dem Veranstalter überlassen so diese vollumfänglich legal sind und unter die Waffenstufe 1 fallen.
    2.1.5 Der Wettkampf darf nur innerhalb der Rahmenbedingungen des Server-Regelwerks stattfinden und durchgeführt werden.


    3. Im Rahmen eines sportlichen Wettkampfes, kann es zu Verletzungen kommen welche den Tod eines Teilnehmers zur Folge haben können.

    3.1 Die Kontrahenten müssen über diesen Sachverhalt aufgeklärt werden.

    3.2 Sollte ein Teilnehmer eines genehmigten Wettkampfes einen Kontrahenten schwer verletzten, was den Tod zur folge hat, hat dies

    keine strafrechtlichen Konsequenzen. Beide Teilnehmer müssen sich diesen Umstand bewusst sein.


    4. Es ist nicht nötig jeden Wettkampf im einzelnen zu beantragen, Wettkampfveranstalter können auch eine Genehmigung für widerkehrende Veranstaltungen beantragen.

    4.1 Bei widerkehrenden Veranstaltungen darf sich weder der Veranstaltungsort noch der Ablauf verändern. Sollte dies der Fall sein so ist eine neue Genehmigung erforderlich.


    5. Das Ministerium für Justiz behält sich vor bei allen Wettkämpfen zu Prüfzwecken anwesend zu sein.

    5.1 Sollte bei der betreffenden Veranstaltung ein Eintrittsgeld verlangt werden so ist der Beamte von diesem zu befreien so er Dienstlich anwesend ist.


    Letzte Änderung:

    - Daniel Oroboros 12.09.2021

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    Liebe Grüße,


    Stefan


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