Polizeigesetz

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  • Polizeigesetz



    §1 Unmittelbarer Zwang (UZwG)


    §1.1 Wenn die Beamten im unmittelbaren Zwang handeln, können die Grundrechte auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der eigenen Wohnstätte eingeschränkt werden. Dies gilt für Beamte des Los Santos Police Departments als auch für Beamte des Federal Investigation Bureau.


    §2 Dienstwaffen


    §2.1 Dienstwaffen dürfen nur nach internen Bestimmungen zur Erfüllung der Pflichten oder Verteidigung im Notfall genutzt werden.


    §3 Ausweispflicht


    §3.1 Eine Person ist Beamten im Dienst ausweispflichtig. Weigert sich die Person, ist dies zu bestrafen.


    §3.2 Beamte sind im Dienst ausweispflichtig. ( Dienstausweis )


    §3.3 LSPD Beamte in Undercover-Einsätzen dürfen verneinen, dass sie Teil des LSPDs sind und haben so auch nicht die Pflicht, Privatpersonen ihren Ausweis zu zeigen. Selbiges gilt auch für das FIB.


    §4 Präventivhaft


    §4.1 Die Polizei kann verdächtige Personen in Präventivhaft nehmen.


    §4.2 Die Präventivhaft ist eine Sicherheitsmaßnahme.


    §4.3 Sie kann gegen Personen erwirkt werden, die für sich oder andere eine Gefahr darstellen.


    §4.4 Eine Person kann bis zur Klärung eines Sachverhaltes in Präventivhaft genommen werden.


    §4.5 Die Präventivhaft darf die Dauer von 2h nicht überschreiten.


    §4.6 Dem Häftling steht die Grundversorgung von Lebensmitteln zu.


    §4.7 Sollte eine Person ohne die oben genannten Gründe in Präventivhaft genommen werden, ist dieser gestattet, beim Justizministerium Schadensersatz einzufordern. Ob der Schadensersatzklage stattgegeben wird, obliegt dem Ministerium


    §5 Zwangshaft


    §5.1 Dem Los Santos Police Department und den Federal Investigation Bureau ist es gestattet nach der Offenlegung von Gründen, einen Verdächtigen in Zwangshaft zu nehmen.


    §5.2 Die Zwangshaft darf maximal 24h betragen.


    §5.3 Sollte sich ein Beschuldigter weigern, den Behörden die in einem Durchsuchungsbeschluss ausgewiesene Sache zur Durchsuchung zugänglich zu machen, so kann er in Zwangshaft genommen werden.

    Die Zwangshaft endet, sobald der Beschuldigte den Behörden entsprechenden Zugang gewährt hat.


    §6 Vermummung


    §6.1 Beamten des Los Santos Police Departments ist es gestattet für Undercover Ermittlungen eine Vollmaskierung zu tragen.


    §6.2 Agenten der Bundesbehörde Federal Investigation Bureau is es uneingeschränkt erlaubt, ihre identität durch eine Vollmaskierung zu schützen. Dies gilt für sämtliche Räumlichkeiten im Staate Los Santos / San Andreas.


    §6.3 Auf Nachfrage muss der Behördenleiter bestätigen, dass ein Voll Maskierter Agent zum tragen einer Vollmaskierung berechtigt ist. Hierbei reicht die bestätigung durch nennung des Decknamens des Agents.


    §7 Durchsuchungen / Razzia


    §7.1 Dem LSPD ist es aus Vorsichtsmaßnahmen erlaubt, Personen zu kontrollieren und diese zu durchsuchen.


    §7.2 Dem LSPD ist es ohne einen richterlichen Beschluss strengstens untersagt, private Gebäude und/oder Räumlichkeiten zu durchsuchen.


    §7.3 Als private Gebäude und/oder Räumlichkeiten zählen private Firmen, Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und Häuser.


    §7.4 Der Bundesbehörde FIB ist es gestattet ohne Beschluss Razzien an Firmen,Eigentumshäusern / Wohnungen etc. durchzuführen. Hierbei hat sie jederzeit das Recht Amtshilfe vom LSPD anzufordern, welche das LSPD zu leisten hat.


    §7.4a Das FIB kann Firmen, Häusern, Wohnungen durchsuchen, auch wenn der Inhaber nicht vor Ort ist.


    §7.5 Die Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses, kann Mündlich erfolgen, wenn Gefahr im Verzug besteht.


    §7.6 Sollte das LSPD / FIB einen erhärteten Verdacht einer Straftat besitzen, darf ein Auto vor Ort durchsucht werden. Ferner ist es auch gestattet das Fahrzeug abzuschleppen und auf dem Gelände des LSPD und/oder FIBs zu durchsuchen.


    §7.7 Es dürfen nicht willkürlich verschiedene Autos durchsucht werden mit dem Verdacht, eines dieser Autos wurde für eine Straftat genutzt.


    §7.8 Die Polizei darf Checkpoint Kontrollen durchführen und das FIB zwecks Amtshilfe anfordern.


    §7.9 Während einer Checkpoint Kontrolle dürfen alle Fahrzeuge und Personen durchsucht werden.


    §8 Waffengebrauch


    §8.1 Der Bundesbehörde ( FIB ) steht es frei, bei Bedrohung von Ministern und Angestellten der Regierung die scharfe Waffe zu nutzen. Hierbei kann das Los Santos Police Department als Amtshilfe leistende Behörde angefordert werden.


    §8.2 Die Amtshilfe darf nicht abgelehnt oder ignoriert werden sollte ein Mitarbeiter der Regierung in Gefahr sein.


    §8.3 Sämtliche Tätigkeiten sind sofort einzustellen sollte ein Mitarbeiter der Regierung in Gefahr sein.


    §9 Dienstaufsichtsbeschwerden


    §9.1 Beschwerden gegen staatliche Behörden, Los Santos Police Department und Los Santos Medical Center sind Grundsätzlich und nur bei dem FIB zu stellen.


    §9.2 Beschwerden gegen Agenten des FIBs sind bei der Leitungsebene des FIBs zu stellen.


    §9.3 Sollten Beschwerden über Staatliche Behörden von dem LSPD verfolgt und behandelt werden, stellt dies den Tatbestand der Korruption da und wird auch so geahndet.


    §10 Sperrzonen


    §10.1 In Sperrzonen haben das LSPD und das FIB das Recht sofort ihre Schusswaffen ohne Vorwarnung zu nutzen.


    §10.2 Als Sperrzonen werden definiert das Fort Zancudo und die JVA.


    §10.3 Das LSPD und das FIB können bei Verbrechen auch Punktuelle Sperrzonen ausrufen.