Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

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  • Betäubungsmittelgesetz (BtMG)



    §1 Illegale Betäubungsmittel


    §1.1 Im Sinne des Gesetzes sind die nachfolgenden bekannten Substanzen und ihre Zubereitungen illegal.


    Kokain

    Gestrecktes Kokain

    Meth

    Gestrecktes Meth

    Cannabis

    Crack

    Gestrecktes Crack

    LSD

    Gestrecktes LSD

    Ecstasy

    Gestrecktes Ecstasy

    Amphetamin

    Gestrecktes Amphetamin

    Diabolum

    Diabolum Thermo

    Diabolum Plus

    Diabolum Extra

    Saturitas

    Schmerzmittel


    §2 Konsum und Besitz


    §2.1 Der Konsum und der Besitz von Betäubungsmitteln nach §1 ist illegal und strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet.


    §2.1 Folgende Ausnahmen setzen §1.1 außer Kraft


    §2a Das Mitführen von Cannabis ist erst ab einer Menge von mehr als 2 Stück strafbar und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet.


    §2b Mitglieder des Los Santos Medical Center sind im Dienst dazu befugt Betäubungsmittel zu medizinischen Zwecken mit sich zuführen und zu verabreichen. In diesem Falle sind sie dazu verpflichtet ständig einen Dienstausweis bei sich zu tragen. Auf Nachfrage von Ermittlungsbehörden muss ein Attest vorgelegt werden, welches das verabreichen gerechtfertigt.


    §2c Beamten der Exekutive ist es nach Feststellung des Besitzes von Betäubungsmitteln bei einer Person gestattet, die Betäubungsmittel zu beschlagnahmen und strafrechtlich zu verfolgen.


    §2.2 Wenn gemäß §2.1 die Ausnahmen überschritten werden, so werden alle bei sich geführten Mengen komplett bestraft, auch die Freimenge und wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet.


    §3 Handel


    §3.1 Der Handel von und mit Betäubungsmitteln umfasst alle Vorgänge im Zusammenhang mit der Übereignung von Substanzen, gemäß §1 und ist strafbar. Hierbei wird auch der Versuch als strafbare Handlung gesehen.



    §4 Herstellung


    §4.1 Wer Arzneimittel oder Wirkstoffe herstellt, in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet und nicht über die notwendige Berechtigung dazu verfügt, wird bestraft. Die Strafe ist abhängig von der Menge der sichergestellten Betäubungsmittel. Das Los Santos Medical Center muss auf Nachfrage nachweisen, welche Menge sie welchem Patient verschrieben und/oder ausgehändigt hat.


    §4.2 Wer Arzneimittel oder Wirkstoffe in nicht geringer Menge besitzt und nicht über die notwendige Berechtigung dazu verfügt, wird bestraft. Ein Nachweis könnte ein Attest vom Los Santos Medical Center in schriftlicher Form sein. Dies muss die Leitungsebene ausstellen und Dokumentieren.