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  • Waffengesetz

    Gültigkeit des Gesetzes ab:


    Stand 12.09.2021


    Autor: Ray Blair


    Review 1. Instanz:

    Review 2. Instanz:



    Änderungen


    xx.xx.xx:


    xx.xx.xx:


    Definitionen 2

    §1 Waffengesetz 2

    §2 Schusswaffen 2

    §2.1 Legale Schusswaffe 2

    §2.2 Illegale Schusswaffe 2

    §2.3 Dienstwaffen 2

    §3 Umgang mit Schusswaffen 2

    §3 Tatsächliche Gewalt 2

    §4 Führen einer Schusswaffe 3

    §5 Zugriffsbereit 3

    §6 Mitführen einer Schusswaffe 3

    Besitz einer Schusswaffe 3

    §7 Erwerb 3

    §8 Mitführen einer Schusswaffe 3

    Führen einer Schusswaffe 3

    §9 Öffentliches offenes Tragen 3

    §10 Öffentliche offene Tragen 4

    Nutzung von Schusswaffen 4

    §11 Abwehr direkter lebensbedrohlicher Gefahr 4

    §12 Abwehr direkter nicht lebensbedrohlicher Gefahr 4

    Kategorisierung 4

    §13 Feuerwaffe 4

    §14 Faustfeuerwaffe 4

    §15 Halbautomatische Waffe 5

    §16 Handfeuerwaffe 5

    §17 Seriefeuerwaffe / Vollautomatische Waffe 5


    Definitionen

    §1 Waffengesetz

    Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


    §2 Schusswaffen

    Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden


    §2.1 Legale Schusswaffe

    Legale Schusswaffen sind alle bei lizensierten Händlern erwerblichen Schusswaffen (Ammu-Nation)


    §2.2 Illegale Schusswaffe

    Illegale Schusswaffen bezeichnet alle Waffen, die ohne Lizenz von Privatpersonen hergestellt und vertrieben werden, die also nicht frei verkäuflich zu erwerben sind.

    Unter illegale Schusswaffen fallen zum Beispiel: Karabiner, AP-Pistole, Scorpion uvm..


    §2.3 Dienstwaffen

    Dienstwaffen sind solche, die von der Exekutive des Staates San Andreas genutzt werden.

    Hierunter fallen das SAPD, FIB sowie die SANG.

    Jegliches Equipment, dass von Beamten der Staatsfraktionen zur Ausübung Ihres Dienstes genutzt wird, ist als staatliches Eigentum zu betrachten und darf nur von den jeweiligen Behörden geführt werden.

    §3 Umgang mit Schusswaffen

    Umgang mit Schusswaffen hat, wer eine Waffe verbringt oder mitnimmt, diese unbrauchbar macht oder damit schießt.


    §3 Tatsächliche Gewalt

    Tatsächliche Gewalt über Waffen oder Munition übt aus, wer die Möglichkeit hat über Waffen oder Munition zu verfügen oder sie zu benutzen. Dies gilt auch für Waffen, die berechtigt oder unberechtigt entgegengenommen, geliehen, gefunden oder gestohlen wurden.

    §4 Führen einer Schusswaffe

    Eine Schusswaffe führt, wer außerhalb des eigenen Privatbesitzes, eines Schießstandes oder der eigenen Geschäftsräume tatsächliche Gewalt über diese ausübt.

    §5 Zugriffsbereit

    Eine Waffe gilt als Zugriffsbereit, wenn Sie unverschlossen aufbewahrt wird oder innerhalb von 3 Sekunden oder 3 Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann.

    §6 Mitführen einer Schusswaffe

    Als Mitführen einer Schusswaffe bezeichnet man das zugriffsbereite Mitnehmen einer Schusswaffe. Der Ladungszustand der Waffe ist dabei nicht ausschlaggebend.





    Besitz einer Schusswaffe

    §7 Erwerb

    Jedem Bürger des Staates San Andreas ist es gestattet, eine legale Schusswaffe bei dafür lizensierten Händler zu erwerben. Der private Ankauf von legalen Schusswaffen ist ebenfalls gestattet, solange dadurch nicht geltendes Recht verletzt wird.

    Eine Schusswaffe gilt als erworben, sobald eine Person die tatsächliche Gewalt über diese erlangt.

    §8 Mitführen einer Schusswaffe

    Das Mitführen einer Schusswaffe ist nur mit gültigem Waffenschein erlaubt.


    Sollten Sie keinen Waffenschein besitzen, so ist es Ihnen nach Erwerb der Schusswaffe erlaubt, diese nicht zugriffsbereit, einmalig zu Ihrem Privatgelände zu überführen und dort aufzubewahren. Im Falle einer Kontrolle sind sie in der Nachweispflicht, diese gerade erst gekauft zu haben und sich auf direktem Wege nach Hause zu befinden.



    Führen einer Schusswaffe

    §9 Öffentliches offenes Tragen

    Das öffentliche offene Tragen einer Waffe ist nicht gestattet.

    Eine Waffe wird offen getragen, sobald Sie aktiv geführt wird, ergo sich nicht mehr im Holster befindet.


    Nutzung von Schusswaffen


    §10 Abwehr direkter lebensbedrohlicher Gefahr

    Zur Abwehr direkter lebensbedrohlicher Gefahr, ist es gestattet seine Waffe zum Selbstschutz, oder zum Abwenden tödlicher Gefahr für Dritte zu nutzen.

    Hierbei gilt, dass die Waffe nur genutzt werden darf wenn unbedingt nötig und alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Ebenso darf die Waffe nicht genutzt werden, wenn bereits Exekutivbehörden anwesend sind.

    §11 Abwehr direkter nicht lebensbedrohlicher Gefahr

    Befindet sich ein Bürger des Staates San Andreas in einer Bedrohungssituation, die jedoch nicht direkt lebensbedrohlich für sich Selbst oder Dritte ist, so ist es gestattet die Waffe zum Selbstschutz oder zur eventuellen Abschreckung von Aggressoren zu ziehen.

    Hierbei ist zu beachten, dass das Nutzen der Waffe nur in unter §7 angegebenen Situationen erlaubt ist.


    Kategorisierung

    §12 Gefährliche Gegenstände

    Gegenstände, die sich zur Bedrohung oder Verletzung von Menschen eignen, insbesondere Werkzeuge sowie Haushalts- und Sportgeräte.

    Gefährliche Gegenstände die zur Bedrohung und/oder Verletzung Dritter benutzt werden, fallen ebenfalls unter das Waffengesetz.

    §13 Feuerwaffe

    Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden und die von einer einzigen Person getragen und bedient werden können, d.h.: · Hand- und Faustfeuerwaffen


    §14 Faustfeuerwaffe

    Feuerwaffe für den einhändigen Gebrauch (Pistolen und Revolver), auch „Kurzwaffe“ genannt.

    §15 Halbautomatische Waffe

    Selbstladewaffe, bei der nach Abgabe des ersten Schusses alle weiteren Funktionen von der Waffe selber ausgeführt werden. Im Gegensatz zu den vollautomatischen Waffen wie der Maschinenpistole muss jedoch zum Abfeuern der Abzug für jeden Schuss einzeln betätigt werden.


    §16 Handfeuerwaffe

    Feuerwaffe für den beidhändigen Gebrauch (Gewehr, Flinte, Büchse), auch „Langfeuerwaffe“ oder kurz “Langwaffe” genannt.


    §17 Seriefeuerwaffe / Vollautomatische Waffe

    Automatische Waffe, die so lange schießt, wie der Abzug gedrückt und Munition zugeführt wird.


    Auflistung

    Die Auflistung der bekannten Waffen kategorisiert diese. Alle Angaben sind hierbei ohne Gewähr. Ist Ihre Waffe hier nicht aufgelistet und nicht zum regulären Erwerb verfügbar, gehen Sie grundsätzlich davon aus, dass diese als illegal zu betrachten ist, oder erfragen Sie nähere Informationen im zuständigen Ministerium oder dem SAPD.

    §18 Legale Feuerwaffen

    • SNS-Pistole
    • SNS-Pistole Mk2
    • Pistole
    • Kampf-Pistole
    • Schwere Pistole
    • Pistole Kalib. 50
    • Vintage-Pistole


    §19 Illegale Feuerwaffen

    • Alle nicht unter §18 aufgeführten Waffen, sowie Dienstwaffen des SAPD in zivilen Händen

    §20 Gefährliche Gegenstände

    • Baseballschläger
    • Schlagring
    • Machete
    • Antiker Dolch
    • Springmesser
    • Zerbrochene Flaschen aller Art
    • Taschenlampe
    • Leuchtfackel (wenn auf Personen geworfen oder gerichtet)

    Viele Grüße John Mayers (SvenW)

    Inhaber Infinity Performance & Repair

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    Team-Management / Modding-Team / Testing-Team

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    Einmal editiert, zuletzt von Ray Blair ()

  • John Mayers

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