Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,
Hiermit wird bekannt gegeben dass die Nutzung der Minijob Fahrzeuge nur für die dafür vorgesehene Tätigkeit benutzt werden dürfen.
Alle Privatfahrten sind verboten und werden per Gesetz bestraft nach,
Geänderte Gesetze
1-1-4 Straßenverkehr - Berechtigungen - Unsachgemäßer Betrieb von Landmaschinen von 10FP auf 15 FP
1-1-5 Straßenverkehr - Berechtigungen - Unsachgemäßer Betrieb von Bergbaufahrzeugen von 10FP auf 15 FP
Neues Gesetz
1-1-6 Straßenverkehr - Berechtigungen - Unsachgemäßer Betrieb von Lieferfahrzeugen = 15 FP
*FP = Fahndungspunkte
Das Gesetzt tritt sofort in Kraft und wird ab 26.12.22 kontrolliert und bestraft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verkehrsministerium