Prozessordnung

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  • Zivilprozesse:

    Zivilprozesse finden bis auf weiteres nicht statt.


    Strafprozesse:

    Bei einer Haftstrafe von mehr als 5 Stunden hat jeder Bürger das Recht die Anhörung vor einem Richter zu verlangen, dies ist im Forum zu beantragen (hier) unter Einhaltung dieser Vorlage.


    1. Nach der Beantragung im entsprechenden Thread nimmt ein durch das Justizministerium zugelassener Richter den Fall an und eröffnet den Prozess im zugehörogen Forum als Thread.

    2. Der Richter eröffnet die Anhörung in dem er den Prozess für eröffnet erklärt und die Vertretung der Polizei dazu auffordert Die dem Täter zur last gelegten Vorwürfe und die dazugehörigen Beweise vorzubringen. Hierzu hat die Polizei 6 Stunden Zeit, verabsäumt sie dies innerhalb der angegebenen Zeit wird der Prozess aufgrund eines Verfahrens Fehlers eingestellt und die Haftzeit des Beschuldigten ist durch die Polizei umgehend zu löschen.

    3. Hat die Polizei die Anklage verlesen und die Beweise vorgebracht hat der Angeklagte 24 Stunden Zeit sich zum Sachverhalt zu äußern. Der angeklagte hat das Recht sich durch jede beliebige Person welcher er sein Vertrauen schenkt vertreten zu lassen. Diese bevollmächtigt er vorab im entsprechenden Forum.

    4. Nach dem sich der Angeklagte geäußert hat trifft der Richter eine verbindliche Entscheidung und verkündet das Urteil zuerst im Thread und dann auf beliebige Weise nochmals Ingame.

    5. Der Angeklagte hat das letzte Wort und hat 24 Stunden Zeit sich noch abschließend zum Sachverhalt zu äußern, danach wird der Thread vom Richter geschlossen.


    Weder die Zeit welche die Polizei hat um die Anklage vorzubringen noch die Zeit welche dem beklagten bleibt um sich zu äußern werden auf die Haftzeit angerechnet. Die Anklage kann von jedem durch die Polizeileitung ermächtigten Mitglied der Polizeifraktion ab dem Rang Officer vorgebracht werden. Ist ein solcher zur Zeit der Prozesseröffnung anwesend ist die Anklage unverzüglich vorzubringen! Die gegebene Zeit von 6 Stunden auszunutzen um die Anklage zu verzögern und den Beklagten so zu schädigen obwohl ein entsprechender Beamter verfügbar ist stellt ein eindeutig korruptes Verhalten dar! Sollten sich Kläger und Angeklagter nicht an den oben genannten Ablauf halten, beziehungsweise sich nicht auf jeweils einen Post beschränken ist der Richter Befugt einen Straffall gemäß 06-05-01 Strafkatalog anzuordnen welcher von einem nicht am Prozess beteiligten Polizeibeamten durchzusetzen ist.

    Einmal editiert, zuletzt von John Mayers () aus folgendem Grund: Aktuallisierung für Forum und Vorlagen links