Beiträge von Oroboros

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    Hallo Kakarot...

    Nein nichts was du im RP tust kann den Spielbetrieb beeinträchtigen. Vom Spielbetrieb ist die Rede wenn es um die Organisation und Funktion des Servers geht.

    Lieber Kakarot,

    ich verstehe den Grund nicht warum du dich beschweren solltest, du bist in Anbetracht dessen was du Gestern auf dem Server veranstaltet hast denkbar glimpflich davon gekommen. Auch bist du noch nicht in trockenen Tüchern, sollte sich das Video auf dem selbst aussagst das du Bugusing betreibst noch finden steht dir ein Spielausschluss ins Haus. Sollte sich dieses nicht mehr auftreiben lassen würde ich an deiner stelle den Göttern danken und in mich gehen.


    Davon ab bitte ich darum hier keine Supportfälle zu besprechen, du kannst dich bei einer Bannstrafe über 24h im Fallablauf selbst äußern, ansonten stehen wir dir gern Via Ticket, bez. Livesupport zur Verfügung.


    MfG, Daniel

    Montesuma's Rache

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    Jetzt unweit des Lieferminijobs


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    Montesuma's Rache übernimmt keine Haftung für Blut im Stuhl. Bei Risiken und Nebenwirkungen fressen sie den Kassenzettel und schlagen sie ihren Arzt oder Apotheker

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    Gewinnspielverordnung


    Definition:

    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Verordnung ist entweder ein Spiel um Geld dessen Ausgang durch Zufall entschieden wird oder aber das Wetten von Geld auf den Ausgang von Ereignissen mit zuvor unbekanntem Ausgang. Jedwedes Glücksspiel das nicht den nachfolgenden Bestimmungen folgt wird gemäß 06-05-12 strafrechtlich verfolgt.


    Inhalt.

    1. Glücksspiel ist dem Wirtschaftsministerium Meldepflichtig.

    1.1 Die Abicht Glücksspiele veranstalten zu wollen ist dem Ministerium für Wirtschaft zu melden, die Erteilung einer Konzession ist nicht erforderlich kann durch das zuständige Ministerium aber eingeführt werden.

    1.1.2 Alle Glücksspiele müssen öffentlich im Forum angekündigt und vorgestellt werden. Dabei muss der genaue Ort und der genaue Ablauf angegeben werden. Bei widerkehrenden Veranstaltungen müssen Änderungen von Ort und oder Ablauf im selben Thread ebenfalls angekündigt werden.

    1.2 Das zuständige Ministerium behält sich jederzeit vor eine Offenlegung der durch das Glücksspiel erlangten Einnahmen zu fordern. Kommt der Veranstalter dieser Aufforderung nicht nach so kann ihm das Ministerium weitere Glücksspiele bis zum erbringen der geforderten Unterlagen untersagen, jede Zuwiderhandlung stellt eine Straftat gemäß 06-05-12 dar.


    2. Alle Glücksspiele müssen Fair gestaltet werden und alle Teilnehmer müssen über Teilnahmebedingungen informiert worden sein.

    2.1 In der öffentlichen Vorstellung des Glücksspiels (nicht bei Wetten) müssen die genauen Gewinnchancen im Verhältnis von 1 zu x angegeben werden.

    2.2 Wetten sind nur zulässig wenn bei diesen der Pot fair durch die Teilnehmer der gewinnenden Partei geteilt und ausgezahlt wird, dabei dar der Veranstalter als Verdienst eine Buchmachergebühr von maximal 20% des Einsatzes nehmen.

    2.3 Sollten Glücksspiele oder Wetten manipuliert werden um deren Ausgang zu beeinflussen so handelt es sich dabei um das vorspiegeln falscher Tatsachen und wird gemäß 04-03-01 strafrechtlich verfolgt.


    3. Bei allen legalen Glücksspielen und Wetten darf pro Durchgang, Wettkampf, oder Event von jedem Teilnehmer nur ein Einsatz getätigt werden, Glücksspiel mit individuellen Einsätzen ist grundsätzlich illegal.

    3.1 Der Jeweilige Einsatz muss bereits vor der Veranstaltung des Glücksspiels öffentlich im betreffenden Thread angegeben werden.

    3.2 Der festgelegte Einsatz darf im Sinne der Suchtprävention die Summe von 5000$ nicht übersteigen.

    3.3. Die Zahlung des festgelegten Einsatzes darf im Sinne der Steuerhinterziehungsprävention ausschließlich auf per elektronischer Banküberweisung erfolgen. Glücksspiele deren Einsätze in Bar gezahlt werden sind generell Illegal.


    4. Das Wirtschaftsministerium darf gemäß Verfassung eine Glücksspielgebühr von bis zu 20% des erwirtschafteten Profites verlangen (Nach Offenlegung)

    4.1 Das Wirtschaftsministerium verzichtet bis auf weiteres auf das erheben einer solchen Gebühr.

    Wir sind kein Rp-Projekt sondern ein Reallife-Projekt. Herzlich Willkommen :)


    Zivilprozesse:

    Zivilprozesse finden bis auf weiteres nicht statt.


    Strafprozesse:

    Bei einer Haftstrafe von mehr als 5 Stunden hat jeder Bürger das Recht die Anhörung vor einem Richter zu verlangen, dies ist im Forum zu beantragen (hier) unter Einhaltung dieser Vorlage.


    1. Nach der Beantragung im entsprechenden Thread nimmt ein durch das Justizministerium zugelassener Richter den Fall an und eröffnet den Prozess im zugehörogen Forum als Thread.

    2. Der Richter eröffnet die Anhörung in dem er den Prozess für eröffnet erklärt und die Vertretung der Polizei dazu auffordert Die dem Täter zur last gelegten Vorwürfe und die dazugehörigen Beweise vorzubringen. Hierzu hat die Polizei 6 Stunden Zeit, verabsäumt sie dies innerhalb der angegebenen Zeit wird der Prozess aufgrund eines Verfahrens Fehlers eingestellt und die Haftzeit des Beschuldigten ist durch die Polizei umgehend zu löschen.

    3. Hat die Polizei die Anklage verlesen und die Beweise vorgebracht hat der Angeklagte 24 Stunden Zeit sich zum Sachverhalt zu äußern. Der angeklagte hat das Recht sich durch jede beliebige Person welcher er sein Vertrauen schenkt vertreten zu lassen. Diese bevollmächtigt er vorab im entsprechenden Forum.

    4. Nach dem sich der Angeklagte geäußert hat trifft der Richter eine verbindliche Entscheidung und verkündet das Urteil zuerst im Thread und dann auf beliebige Weise nochmals Ingame.

    5. Der Angeklagte hat das letzte Wort und hat 24 Stunden Zeit sich noch abschließend zum Sachverhalt zu äußern, danach wird der Thread vom Richter geschlossen.


    Weder die Zeit welche die Polizei hat um die Anklage vorzubringen noch die Zeit welche dem beklagten bleibt um sich zu äußern werden auf die Haftzeit angerechnet. Die Anklage kann von jedem durch die Polizeileitung ermächtigten Mitglied der Polizeifraktion ab dem Rang Officer vorgebracht werden. Ist ein solcher zur Zeit der Prozesseröffnung anwesend ist die Anklage unverzüglich vorzubringen! Die gegebene Zeit von 6 Stunden auszunutzen um die Anklage zu verzögern und den Beklagten so zu schädigen obwohl ein entsprechender Beamter verfügbar ist stellt ein eindeutig korruptes Verhalten dar! Sollten sich Kläger und Angeklagter nicht an den oben genannten Ablauf halten, beziehungsweise sich nicht auf jeweils einen Post beschränken ist der Richter Befugt einen Straffall gemäß 06-05-01 Strafkatalog anzuordnen welcher von einem nicht am Prozess beteiligten Polizeibeamten durchzusetzen ist.

    Du musst es ja nicht nutzen.


    Man sollte es nur nicht 1 zu 1 wie Vio Kopieren, wie der Supporter eben schon sagte. Ich finde es aber schade das es keine Möglichkeit gibt diese allgemein zu verkaufen. Ich sehe keinen Nutzen der mir spielerisch weiterhelfen würde. Denn wer ordentlich spielt brauch während eines Kampfes kein Leben regenerieren o.Ä. (zumal es sicher andere Sachen zum Regenerieren geben wird) oder wie muss man das verstehen? Mir fällt wirklich kein Vorteil ein den mir der Konsum bringen sollte.

    Das einzige was wirklich was bringen würde, wäre sich mit Drogen unsichtbar zu machen was aber bitte nicht ernst genommen werden soll da es sowas nicht gibt und niemals geben wird, es aber der einzige "Nutzen" wäre.

    Die Drogen bringen vielseitige Effekte unter anderem Leben, Regeneration, Hunger stillen, Rüstungseffekte, Nacht, oder Termalsicht, es wird für alle Schichten der Gesellschaft welche geben die Nützlich sind.

    Also das was du da beschreibst ist das Hanfsystem von Vio bez. ein Hanfmod dessen Nutzung auch bei uns in Planung ist, aber erst nach der Alpha. Natürlich möchten wir nicht das Spielprinziep von Vio kopieren so wie wir uns im allgemeinen bei dieser technischen Katastrophe nicht bedienen wollen.

    Wenn dann kommt das ganze in abgewandelter Form bei uns. Denn bei uns haben Drogen einen sozialen Nutzen sowie einen Effekt und einen NPC an den man sie verkaufen kann wird es bei uns niemals geben. Alle Drogen müssen an Spieler verkauft werden, alle Dorgeneffekte bringen spielerische Vorteile und haben einen direkten nutzen. 18 Stunden finde ich auch etwas schwierig dann entweder 12 oder 24.

    Aber sowas ist auf jeden Fall in Planung :)

    Du darfst ja bei uns generell während du Ingame bist auch irgendwo TS oder Discord sein und dich unterhalten. Wir werden den Discord aber nicht für irgendwas offizielles nutzen (auch nicht RP, dafür gibt es das Forum), auch wird kein Support im Discord stattfinden. Es wäre denke ich später kein Problem für große Fraktionen von 30+ aktiven Mitgliedern einen eigenen Chanel bekommen zum unterhalten + einen zum Schreiben, aber diesbezüglich haben wir noch nichts besprochen.


    :)

    Es gibt eine Lebensdauer welche an den Kilometerstand gekoppelt ist und dem Spieler nicht kommuniziert wird. Die Strukturanzeige gibt lediglich über das Schadensmodell Auskunft und ist auch Sinnvoll, weder sind wir ein Hardcoreserver noch möchten wir einer sein. Es gibt als zweites die Wartungsanzeige diese verfärbt sich Rot wenn das Fahrzeug gewartet werden muss, also Motoröl nachgefüllt werden muss. Je mehr Kilometer das Auto hat desto schneller verfärbt sich die Anzeige und umso öfter muss das Fahrzeug gewartet werden. Vollständig Zerstört werden können Fahrzeuge aber generell nicht.

    MfG, Daniel :)

    Du kannst alle Businesses also Geschäfte miteinander kombinieren. Du gründest ein Unternehmen also eine Fraktion mit Business-Vorlage und kannst dann so viele Tankstellen, Supermärkte oder Essgeschäfte betreiben wie du willst, jedes ist aber nur dann geöffnet wenn auch mindestens ein Spieler in deiner Fraktion pro Geschäft Online ist. Wenn du und ein Mitarbeiter Online bist, du aber 3 Tankstellen hast muss eine zu bleiben. Wichtig ist auch das du dann in keiner anderen Fraktion sein kannst, also weder Gang noch Polizei, noch irgendwas anderes.


    MfG, Daniel