Gewinnspielverordnung

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    Gewinnspielverordnung


    Definition:

    Ein Glücksspiel im Sinne dieser Verordnung ist entweder ein Spiel um Geld dessen Ausgang durch Zufall entschieden wird oder aber das Wetten von Geld auf den Ausgang von Ereignissen mit zuvor unbekanntem Ausgang. Jedwedes Glücksspiel das nicht den nachfolgenden Bestimmungen folgt wird gemäß 06-05-12 strafrechtlich verfolgt.


    Inhalt.

    1. Glücksspiel ist dem Wirtschaftsministerium Meldepflichtig.

    1.1 Die Abicht Glücksspiele veranstalten zu wollen ist dem Ministerium für Wirtschaft zu melden, die Erteilung einer Konzession ist nicht erforderlich kann durch das zuständige Ministerium aber eingeführt werden.

    1.1.2 Alle Glücksspiele müssen öffentlich im Forum angekündigt und vorgestellt werden. Dabei muss der genaue Ort und der genaue Ablauf angegeben werden. Bei widerkehrenden Veranstaltungen müssen Änderungen von Ort und oder Ablauf im selben Thread ebenfalls angekündigt werden.

    1.2 Das zuständige Ministerium behält sich jederzeit vor eine Offenlegung der durch das Glücksspiel erlangten Einnahmen zu fordern. Kommt der Veranstalter dieser Aufforderung nicht nach so kann ihm das Ministerium weitere Glücksspiele bis zum erbringen der geforderten Unterlagen untersagen, jede Zuwiderhandlung stellt eine Straftat gemäß 06-05-12 dar.


    2. Alle Glücksspiele müssen Fair gestaltet werden und alle Teilnehmer müssen über Teilnahmebedingungen informiert worden sein.

    2.1 In der öffentlichen Vorstellung des Glücksspiels (nicht bei Wetten) müssen die genauen Gewinnchancen im Verhältnis von 1 zu x angegeben werden.

    2.2 Wetten sind nur zulässig wenn bei diesen der Pot fair durch die Teilnehmer der gewinnenden Partei geteilt und ausgezahlt wird, dabei dar der Veranstalter als Verdienst eine Buchmachergebühr von maximal 20% des Einsatzes nehmen.

    2.3 Sollten Glücksspiele oder Wetten manipuliert werden um deren Ausgang zu beeinflussen so handelt es sich dabei um das vorspiegeln falscher Tatsachen und wird gemäß 04-03-01 strafrechtlich verfolgt.


    3. Bei allen legalen Glücksspielen und Wetten darf pro Durchgang, Wettkampf, oder Event von jedem Teilnehmer nur ein Einsatz getätigt werden, Glücksspiel mit individuellen Einsätzen ist grundsätzlich illegal.

    3.1 Der Jeweilige Einsatz muss bereits vor der Veranstaltung des Glücksspiels öffentlich im betreffenden Thread angegeben werden.

    3.2 Der festgelegte Einsatz darf im Sinne der Suchtprävention die Summe von 5000$ nicht übersteigen.

    3.3. Die Zahlung des festgelegten Einsatzes darf im Sinne der Steuerhinterziehungsprävention ausschließlich auf per elektronischer Banküberweisung erfolgen. Glücksspiele deren Einsätze in Bar gezahlt werden sind generell Illegal.


    4. Das Wirtschaftsministerium darf gemäß Verfassung eine Glücksspielgebühr von bis zu 20% des erwirtschafteten Profites verlangen (Nach Offenlegung)

    4.1 Das Wirtschaftsministerium verzichtet bis auf weiteres auf das erheben einer solchen Gebühr.